Haftung und Schonung der Medien
Die Medien sind schonend zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung ist die Benutzerin/der Benutzer ersatzpflichtig.
Die Medien sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weiterverliehen werden. Von Ton- und Bildträgern dürfen keine Überspielungen/Aufnahmen vorgenommen werden.